Die Verpfändungen hatten einen erheblichen Nachteil für die betroffenen Ortschaften so auch für Sinzig. Der Pfandnehmer wollte möglichst hohe Einnahmen erzielen und investierte nicht in das befristet überlassene Pfand. Der Pfandnehmer war jedoch verpflichtet, die Ertragskraft des Pfandes zu erhalten. Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft, wie zum Beispiel dem Bau oder der Ausbesserung von Straßen und Brücken, neuer Märkte oder verbesserter landwirtschaftlicher Methoden, wurden in der Regel nur vom eigentlichen Landesherren veranlasst.
Die Sinziger Bürger versuchten sich gegen diese ständigen Verpfändungen zu schützen.
Sie leisteten 1371 einen erheblichen finanziellen Beitrag, damit der Herzog von Jülich sie aus der Pfandschaft des Grafen von Wied auslösen konnte. Dafür hatten sie offenbar Darlehen von Lombarden in Anspruch genommen, deren Tilgung sie in Schwierigkeiten brachte.
Der Herzog sicherte ihnen zu, die Stadt in Zukunft nicht mehr zu verpfänden, fühlte sich jedoch nicht mehr an das Versprechen gebunden, nachdem er ihnen einen Schuldnachlass gewährt hatte.
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