10. Juli 762: Erste urkundliche Erwähnung Sinzigs

Pippin der Jüngere, Hausmeier ab 741, fränkischer König 751-768, schenkte im Königshof Sinzig dem Kloster in Kesseling einen Teil des angrenzenden Waldes. Dies ist die erste schriftliche Erwähnung Sinzigs als „Palatium Sentiacum“ und der erste dokumentierte Aufenthalt eines fränkischen Königs in Sinzig.

Quelle: Karl Friedrich Amendt, Regestensammlung Stadt Sinzig, S. 16
Erste urkundliche Erwähnung Sinzigs im Goldenen Buch der Abtei Prüm

Erste urkundliche Erwähnung Sinzigs im Goldenen Buch der Abtei Prüm, Foto Anja Runkel, Wissenschaftliche Bibliothek der Stadt Trier/ Stadtarchiv Trier

 

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10. Juli 762: Erste urkundliche Erwähnung Sinzigs

Der mittelalterliche König regierte nicht von einer Hauptstadt aus, sondern musste möglichst „vor Ort“ sein und den persönlichen Kontakt zu seinen Vasallen halten. Pfalzen und Königshöfe dienten dabei als Reisestationen. Es handelte sich dabei um große Gutshöfe, die Verpflegung und Unterkunftsmöglichkeiten für den König, seine Begleitung und Gäste, oft Hunderte von Personen, boten. Auf Lateinisch hießen diese Königshöfe villa regia oder curtis regia.
Der Vorsteher einer Pfalz oder eines Königshofes war Richter, Verwalter und Heerführer auf dem ihm zugewiesenen Gebiet. Eine Pfalz bestand zumindest aus dem Palas, einer Pfalzkapelle und einem Gutshof. Die Könige und Kaiser führten dort Amtshandlungen aus, hielten Hoftage ab und feierten hohe kirchliche Feste. Viele Pfalzen und Königshöfe ermöglichten auch die Jagd in den Reichswäldern, die als Königsbesitz Bannforste waren.
Wie groß der Sinziger Königshof war, und ob es sich um eine Pfalz handelt, ist nicht geklärt, da es bisher keine aussagekräftigen archäologischen Funde gibt. Historisch nachgewiesen sind in Sinzig die Kapelle und der Gutshof.

Wenn hier von Sinzig die Rede ist, handelt es sich nicht, wie wir es heute gewohnt sind, um eine Stadt mit einheitlicher Verwaltung. Es gab Lehen, bei denen das Lehensverhältnis direkt mit dem deutschen König bestand, und daneben Eigenbesitz des lokalen Adels. Bei einem Lehen handelt es sich um Grundbesitz, der gegen die Verpflichtung zu einer bestimmten Dienstleistung oder gegen bestimmte Abgaben ursprünglich auf Lebenszeit verliehen wurde. Im Lauf der Jahrhunderte wurden die Lehen zunehmend erblich. Gleichzeitig gab es in Sinzig unter anderem Besitz von Klöstern und Stiften, dem Erzbischof von Trier und dem Hospital. Bauern, Ritter, Bürger, Juden und Lombarden (italienische Bankiers) hatten jeweils einen eigenen Rechtsstatus. Die Gesetze und Strafen sowie die zuständigen Gerichte waren für diese Gruppen unterschiedlich

Die erste schriftliche Erwähnung eine Kapelle in Sinzig

Die erste schriftliche Erwähnung eine Kapelle in Sinzig erfolgte im Rahmen der Bestätigung einer Schenkung and die Klöster Stablo und Malmedy im Oktober 814.

Erste urkundliche Erwähnung Sinzigs im Goldenen Buch der Abtei Prüm

Erste urkundliche Erwähnung Sinzigs im Goldenen Buch der Abtei Prüm, Foto Anja Runkel, Wissenschaftliche Bibliothek der Stadt Trier/ Stadtarchiv Trier

 

St. Peter zu Sinzig

Die erste schriftliche Erwähnung eine Kapelle in Sinzig erfolgte im Rahmen der Bestätigung einer Schenkung an die Klöster Stablo und Malmedy im Oktober 814.