September 1202: Sinzig als Geldquelle – die erste dokumentierte Verpfändung

Im September 1202 schloss der Erzbischof von Köln mit Otto IV. einen Vertrag über die Rückzahlung eines Darlehens, das er Otto gewährt hatte. Damit konnte Otto das Reichsgut Sinzig aus der Verpfändung an den Herzog von Brabant auslösen.

Dies war die erste bekannte Verpfändung Sinzigs, der in den folgenden Jahrhunderten eine Vielzahl weiterer folgten.
Die Verpfändungen dienten neben der Geldbeschaffung auch der gezielten Stärkung regionaler Verbündeter des jeweiligen Deutschen Königs.

Quellen: Karl Friedrich Amendt, Regestensammlung Sinzig, S 117ff
Ulrich Helbach: Das Reichsgut Sinzig 326 ff
Golddulden 13. Jhd

Goldgulden 13. Jahrhundert. Foto: H. Rehmann

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Exkurs Verpfändung im Mittelalter

Die Währung des Mittelalters basierte auf den Edelmetallen Gold und Silber. Diese waren in Europa bis zur Ausbeutung Süd- und Mittelamerikas immer sehr knapp. Es fehlte deshalb in der gesamten Wirtschaft an Münzen.
Die meisten Steuern und die Pacht für Höfe und Böden wurden üblicherweise in Naturalien bezahlt. Kriege und Bestechungsgelder für die Wahl zum deutschen König oder zum Kaiser erforderten jedoch harte Münze. Das Verleihen von Geld gegen Zins war Christen verboten. Also wurden die Einnahmen aus Gebieten, Zöllen, Mühlen, Bergwerken und anderen Ertragsquellen als Zinszahlung verpfändet. Die Verpfändung endete mit der Rückzahlung des Darlehens.
Im Mittelalter gab es ab dem 12. Jh. ein Zinsverbot, das im kanonischen Recht verankert war.
Das Zinsverbot stützt sich auf alttestamentliche Bibelstellen und ließ gewisse Ausnahmen zu.
In diesen Ausnahmefällen wurden die Zinsen als „Interessen“ bezeichnet, ein Wort, das noch im 18. Jh. in Deutschland verwendet wurde und heute noch im Französischen und Englischen.
In der Neuzeit wurde das Zinsverbot aufgeweicht und schließlich 1577 ganz aufgehoben.
Die katholische Kirche hob das Zinsverbot erst 1830 auf.

Die Verpfändung folgte dabei immer dem gleichen Ablauf. Die abgabenpflichtigen Einwohner des verpfändeten Gebietes wurden informiert, versprachen ihrem neuen Herrn entsprechend dem bisherigen Recht Gehorsam und erhielten von diesem im Gegenzug ihre alten Rechte bestätigt. Da die Kommunikation zwischen den Kanzleien nur sehr langsam verlief und die Vorgänge in unterschiedlichen Kanzleien verwahrt wurden, zudem die Verpfändungen und Auslösungen in immer kürzeren Intervallen erfolgten, kam es immer wieder zu Verwirrungen und zu Streitigkeiten über den aktuellen Status oder über die erneute Forderung bereits geleisteter Abgaben.

Golddulden 13. Jhd

Golddulden 13. Jahrhundert