Herzogtum Jülich

Die Zahl der Verpfändungen nahm im 14. und 15. Jahrhundert weiter zu. Der Reichsbesitz in Sinzig befand sich in dieser Zeit ganz oder teilweise als Pfand zum Beispiel bei dem Erzbischof von Köln, dem Erzbischof von Trier, dem Grafen zu Wied, dem Grafen von Kleve und Mark, dem Grafen von Berg, dem Grafen von Virneburg, dem Grafen von Moers sowie Johann Waldbott von Bassenheim.

 Pfennig Geldern Otto III

Pfennig Geldern Otto III 1229 bis 1271. Foto: H. Rehmann

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Vom Reichsgut zur regionalen Geldquelle

Die Verpfändungen hatten einen erheblichen Nachteil für die betroffenen Ortschaften so auch für Sinzig. Der Pfandnehmer wollte möglichst hohe Einnahmen erzielen und investierte nicht in das befristet überlassene Pfand. Der Pfandnehmer war jedoch verpflichtet, die Ertragskraft des Pfandes zu erhalten. Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft, wie zum Beispiel dem Bau oder der Ausbesserung von Straßen und Brücken, neuer Märkte oder verbesserter landwirtschaftlicher Methoden, wurden in der Regel nur vom eigentlichen Landesherren veranlasst.

Die Sinziger Bürger versuchten sich gegen diese ständigen Verpfändungen zu schützen.
Sie leisteten 1371 einen erheblichen finanziellen Beitrag, damit der Herzog von Jülich sie aus der Pfandschaft des Grafen von Wied auslösen konnte. Dafür hatten sie offenbar Darlehen von Lombarden in Anspruch genommen, deren Tilgung sie in Schwierigkeiten brachte.
Der Herzog sicherte ihnen zu, die Stadt in Zukunft nicht mehr zu verpfänden, fühlte sich jedoch nicht mehr an das Versprechen gebunden, nachdem er ihnen einen Schuldnachlass gewährt hatte.

Pfennig Geldern Otto III

Pfennig Geldern Otto III 1229 bis 1271. Foto: H. Rehmann