1787: Die Nutzungsansprüche des Harterscheids werden aufgeteilt

1787 wurde in Sinzig das bisher gemeinsam genutzte Waldgebiet Harterscheid zwischen Koisdorf, Franken, Löhndorf, Sinzig und Westum aufgeteilt. Dabei verblieb der Anteil von Sinzig, Koisdorf, Westum und Löhndorf im Besitz der jeweiligen Gemeinde, während die Frankener Einwohner den Wald unter sich als Privatbesitz aufteilten. Der einzige, bis heute erhaltene Rest der mittelalterlichen Allmende ist das Recht der Bürger auf Holzeinschlag im Stadtwald.

Quelle: Karl Friedrich Amendt, Regestensammlung Stadt Sinzig
Der Sinziger Stadtwald

Der Sinziger Stadtwald. Foto: H. Rehmann