1292: Verpfändung zur Königswahl

1292 wurde Graf Adolf von Nassau mit Unterstützung des Erzbischofs von Köln zum deutschen König gewählt. Adolf von Nassau hatte dem Erzbischof für seine Unterstützung Zusagen gemacht. Deshalb verpfändete er nach der Wahl zur Erfüllung dieser Zusagen auch die Rechte an der Stadt Sinzig, für die Pfandsumme von 1500 Mark an den Erzbischof.

Quelle: Karl Friedrich Amendt, Regestensammlung Stadt Sinzig, S 254
Goldgulden

Goldgulden 12. Jhd. Foto: H. Rehmann

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Graf Adolf von Nassau verpfändet die Rechte an der Stadt Sinzig, für die Pfandsumme von 1500 Mark an den Erzbischof von Köln

Das deutsche Königtum war ein Wahlkönigtum, das heißt die Versammlung der Reichsfürsten (später die Kurfürsten) wählte den König. Neben politischen und religiösen Überlegungen bestimmten auch Geldzahlungen die Wahl. Die Gesamtsumme aller für die Königswahl Adolfs von Nassau verpfändeten Gebiete lag bei 25.000 Mark (je 233,8 Gramm Silber).

1295 verpfändete König Adolf Sinzig an den Grafen Gerhard von Jülich, diesmal für 1000 kölnische Mark. 1298 wurde Sinzig von König Albrecht an den Erzbischof von Köln verpfändet. 1300 verpfändete Albrecht Sinzig erneut für 3000 Mark Auslösesumme dem Grafen von Jülich. Dazwischen scheint Sinzig auch an den Burggrafen von Rheineck verpfändet gewesen zu sein.

Die Reihe der Verpfändungen setzte sich unter den Nachfolgern König Albrechts fort. Nachdem König Ludwig der Bayer Sinzig 1336 für 15.000 Florentiner Gulden an den Markgrafen Wilhelm V. von Jülich verpfändet hatte, wurde die Stadt nicht mehr von einem deutschen König ausgelöst.

Die Einwohner Sinzigs behielten bei all diesen Verpfändungen ihre Rechte und Privilegien, die sie von früheren Herrschern erhalten hatten.

Quelle: Karl Friedrich Amendt, Regestensammlung Stadt Sinzig, S 254
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Goldgulden 12. Jhd. Foto: H. Rehmann